Reduzierung der Stromkosten durch Begrenzung der EEG-Umlage

Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im Vorjahr (z. B. 2014) mindestens 17 bzw. 20 % der Bruttowertschöpfung (aus dem Jahresabschluss abgeleitete Erfolgsrechnung) betragen („stromkostenintensive Unternehmen“) und die über ein zertifiziertes  Energieeffizienzsystem verfügen, können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bis zum 30.06. des aktuellen Jahres 

(z. B. 30.06.2015) beantragen, dass die EEG-Umlage ab dem Folgejahr (z. B. ab 01.01.2016) begrenzt wird, d. h. die Stromkosten reduziert werden („besondere Ausgleichsreglung“).

Voraussetzung dafür ist eine umfassende elektronische Antragsstellung beim Bafa, welche auch die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers zur „Stromkostenintensität“ enthalten muss. Zudem muss der Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft sein.

Eine erfolgreiche Antragstellung erfordert intensive Fachkenntnis komplexer Vorschriften, eine umfassende Nachweisführung und Abstimmungen mit dem Bafa. 

Wir unterstützen und beraten Sie in dem Gesamtprozess und/oder erteilen nach unserer Prüfung die notwendige Bescheinigung nach § 64 Abs. 3 EEG. 

Beratung unter:
0561 3166-200

Informationen
anfordern:

(kostenlos und unverbindlich)